Rundfunkbeitrag - der Datenabgleich beginnt: ARD und ZDF fahnden nach Schwarzsehern

    • Rundfunkbeitrag - der Datenabgleich beginnt: ARD und ZDF fahnden nach Schwarzsehern

      Weiter unten verlinke ich mal zu einem anderen Forum, wo alle aktuellen Meldungen (Tagespresse, Klagen usw.) in Bezug auf den neuen Rundfunkbeitrag mal zusammen getragen wurden. Sind knapp 3 Forenseiten und recht interessant (wie ich finde). Das Beste ist aber mal wieder die Posse, dass dieses Inkassobüro (welchen ja auch Seh- und Hörbehinderten zu vollem Umfang ins Portemonnaie greift) nun auch mal eben so locker flockig Zugriff auf die Datenbank des Einwohnermeldeamtes hat. Den Abschnitt setze ich mal direkt hier als Zitat ein (Der Quellennachweis darunter gilt dann auch als Link zu dem Forum).

      Datenabgleich beginnt: ARD und ZDF fahnden nach Schwarzsehern

      Nach der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag geht die Gebühren-Reform in die nächste Runde: Mittels eines einmaligen Datenabgleichs mit den Einwohnermeldeämtern wollen ARD und ZDF nun auch die letzten Schwarzseher ermitteln, die sich noch anmelden müssen.

      Seit mittlerweile zwei Monaten gilt in Deutschland der neue Rundfunkbeitrag, doch noch nicht alle beitragspflichtigen Haushalte zahlen bisher auch die neue Gebühr von 17,98 Euro im Monat. Um zu ermitteln, für welche Wohnungen bereits gezahlt wird und wer sich noch anmelden muss, führt der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab März nun den angekündigten Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern durch, bei dem die Adressdaten der Beitragszahler mit denen der Behörde verglichen werden. Das gab die ARD am Montag bekannt.

      Ermittelt werden dabei einmalig Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs. Diese Daten werden dem Beitragsservice dabei nur für kurze Zeit und unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen zur Verfügung gestellt und werden nach deren Bearbeitung direkt wieder gelöscht. Überflüssige Informationen sowie die Daten bereits registrierter Beitragszahler werden sofort gelöscht. Die unerlaubte Weitergabe an Dritte sei nicht zu befürchten, hieß es weiter.

      Der einmalige Datenabgleich ist im Rundfunkstaatsvertrag von 2011 verankert und soll dabei helfen, dass sich künftig alle beitragspflichtigen Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen und so mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen wird. Vor-Ort-Kontrollen an der Haustür sind damit nicht mehr notwendig.


      [Quelle]


      -volker-