Einfriedung mit Bebauungsplan

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    • Einfriedung mit Bebauungsplan

      Hallo,

      unser Bebauungsplan gibt die Einfriedung des Grundstücks vor.
      Festgelegt ist: 1,2 m max Höhe Zaun, oder Mauer. Eine grüne Einfriedung = Hecke darf 2m sein.

      Soweit so gut. Kommen wir zum Problem: Ich will keine Hecke :evil: . Zumindest nicht an der kompletten Grundstücksseite zur Straße.
      Unsere Terrasse liegt ca. 2 m von der Straße entfernt. Ich würde dort am liebesten ein paar Gabionen, oder vernünftige Bankirai Sichtschutzwände setzen.
      Da ich bereits große Fargesien haben, dachte ich mir, dass man immer max 2 Elemente Sichschutz und dann Fargesien dazwischen pflanzt. So ist es nicht nur eine Wand, sondern wird etwas aufgelockert.

      2m hohe Gabionen oder Sichtschutzwände darf ich aber nicht an die Straße setzten.

      Eine Idee um den Bebauungsplan zu umgehen: Ich pflanze dann halt eine Hecke und stelle meine Sichtschutzwände direkt hinter die Hecke. Ist aber nur eine Notlösung....
      Was haltet Ihr davon?
      Hat einer von euch auch so ein ähnliches Problem?

      Beim Bauamt will ich erstmal nicht anfragen. Ich will da keine "schlafenden Hunde" wecken.... :whistling:
      Gruß Tobi - NRW -
    • Mista.B schrieb:

      Ich pflanze dann halt eine Hecke und stelle meine Sichtschutzwände direkt hinter die Hecke. Ist aber nur eine Notlösung....
      Das stimmt mit da wo kein Kläger da auch kein Richter, nur was machst wenn das nicht Deine Nachbarn sind sondern Fremde, oder Du bekommst neue Nachbarn, so wie ich. Wir haben zb auf dem Gemeinde Grundstück (Straße, dann 1 Meter Gemeindegrund) Töpfe stehen mit Pflanzen, und die habe ich mir nun auch absegnen lassen, weil ein Auto beim Umdrehen dagegen gefahren ist, gut das die abgesegnet waren, ansonsten hätte es mit unter Ärger gegeben.

      Mein Nachbar hat keine Genehmigung für seine Gartenhütte, und auch noch zu groß gebaut, so das er nie und nimmer eine Genehmigung bekommen würde, mir ist das egal, ich habe Ihn ja auch beim Bau geholfen, aber nun baut gerade am Ende der Gasse ein neuer (ist zwar sehr nett, aber der hat schon ein Auge auf die Hütte geworfen mit der Aussage: Das sind 12 m² ???). Er wird wohl schon nichts machen, aber das ist immer so eine Sache.

      1,2 Meter ist sehr niedrig in meine Augen, bei uns gilt Straße 1,50 Zaun und Pflanzen eigentlich egal, um das Grundstück max 2,50 Meter und Pflanzen egal. Vorne zur Straße darf es nicht komplett zugebaut sein, wobei Lamellen ja auch schon fast blickdicht sind.

      In der Steiermark bei meinen Schwiegervater sind angeblich auf max 2 Meter hohe Pflanzen erlaubt.
      LG Stefan
    • Bei uns ist es so:

      Wenn es keine Grenzwand ist, die Mauer, der Zaun, also nicht direkt auf (an) der Grundstücksgrenze steht, gilt bei uns ein Abstand von 50cm, dahinter kann man höher bauen.
      Das Ding begrenzt also dein Grundstück nicht mehr, sondern es steht darauf.
      Also müsste das mit deinen Pflanzen an der Grundstücksgrenze funktionieren.
      Diese Vorschriften sind natürlich regional unterschiedlich.

      Volker
    • Hallo Volker,

      Ich glaube das betrifft nun das Nachbarschaftsrecht. Da muss ich mich nochmal einlesen.

      Ich glaube, ich trotzdem mal beim Bauamt an. Vielleicht geht ja doch was über Sondergenehmigung.

      Die Begründung für die niedrige Einftiedung ist ja Sicherheit im Straßenverkehr.
      Ok, wenn ich ein Eckgrundstück hätte.......
      Dann wäre die Sicht in die Kurve versperrt....

      Aber in meinem Fall....

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      Gruß Tobi - NRW -
    • Einfriedung mit Bebauungsplan



      Hier stellt sich auch die Frage...
      Mauer Höhe eingehalten ? Ja!
      Dann ein paar Säulen und Bretter

      Ist nicht bei uns im Baugebiet.

      @Volker: 50 cm Grün und dann einen Sichtschutz meinst Du?

      Damit könnte ich leben. Dann pflanze ich eine Buchsbaum hecke vor dem Sichtschutz...die brauch ich die nächsten Jahre nicht schneiden

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      Gruß Tobi - NRW -