Matthias H schrieb:
Aus welchem Grund wird das eigentlich verlangt?
Gruß
Matthias
Jetzt hab ich aber in Thema entfacht
Ja Ja, die Kleingartengesetze, machmal schon ganz schön übertrieben.
Ich habe ein halbes Jahr gebraucht, bis ich die Genehmigung fürs Gewächshaus erhalten habe.
Mit Gurken war da nicht mehr viel los
Hier mal der Paragraph zum Thema Pavillion
(Ist aus einer fremden Satzung, unsere Internetseite ist plötzlich verschwunden, warschl. in Überarbeitung)
(2.16) Partyzelte und einfache Pavillons
(keine Bauerlaubnis erforderlich)
Partyzelte und einfache Pavillons sind keine
baulichen Anlagen im Sinne des §7 der Garten-
ordnung und werden, sofern sie einfach und
schnell auf- und abzubauen sind, deshalb auch
nicht für die Berechnung der bebauten Fläche
im Einzelgarten herangezogen.
Partyzelte und Pavillons dienen ausschließ-
lich als Sonnenschutz. Das Aufstellen ist nur
im Zeitraum vom 01.05. bis 31.10. eines jeden
Jahres gestattet. Zu bestimmten Anlässen, wie
z. B. Feiern, ist ein darüber hinaus zeitlich be-
grenztes Aufstellen mit dem Vereinsvorstand
abzustimmen.
Eine Fundamentierung ist nicht gestattet.
Partyzelte und Pavillons dürfen eine Größe von
max. 12 m² nicht überschreiten.