Schwarzbauten und luftbilder

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    • Schwarzbauten und luftbilder

      Habe gerade in der küchenklotze gesehen ein Bericht.
      Über Komunen die jetzt verstärkt, in der Kriese die Kassen füllen wollen.
      Es werden extrem verstärkt detail luftbilder geordert, für richtig
      viel kohle, schwerpunkt eigenheim siedlungen und privatgrundstücke.
      Um nicht genehmigte An- und neubauten bzw schuppen oder gartenhäuser
      ausfindig zu machen.

      Zitat baudezernat keien ahnung, war irgendwas vonre mit I, sagte es badarf enormer
      Klärungsbedarf.
      es wurden dafür sogar Planstellen geschaffen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Ein juristischer sprecher meinet, in vielen Fällen wird es zu einer empfindlichen
      geldstrafe kommen und einem komplett rückbau bzw teilrückb.
      Eine Nachgenehmigung, ist nicht gesichert und der stafzoll bleibt in jedemfall.

      Also big brother, das große auge kommt von oben :evi:
      da wird es mancheinen überrascht treffen 8ox

      ich hab ein Holzlager ca 10 x 1,5 meter, dies fällt auch darunter, obwohl nicht massiv
      und sonderlich hüpsch, dach ist dach, und fläche ist fläche.
      in jeder gemarktung sind die vorschriften anders.
      So richtig lächelnd derklärte er, auch carport an gewisse regeln gebunden wie brandschutz
      Fluchweg und und und
      da steht sicher ärger ins haus, bei mancheinem.
      Schlimm wenn man de ganzen tag nur zeit verwenden kann und leute einem rein zuwürgen.
      Und die bekommen richtig patte dafür.

      Also leute plündert die armeelager und besorgt euch tarnnetze ;))

      Auf was für ideen kommen die noch :?:
      jens
      Was du dir kannst morgen borgen, brauchst du dir heute nicht besorgen. Hier mein Garten < klick
    • Hi Jens,

      Bauvorschriften haben nunmal ihren Sinn, auch wenn den nicht jeder einsehen will. Und wer schwarz baut, muss sich nicht wundern, wenn es Ärger gibt. Das hat nichts mit Kohle scheffeln zu tun.

      Willst du dich dann auch demnächst darüber aufregen, dass es Überwachungskameras in Läden gibt und man nicht mal mehr unbemerkt klauen kann?

      Bei uns im Landkreis gibt es ein Kataster, dass ebenfalls mit Luftaufnahmen bestückt ist. Das erleichtert nicht nur die Aufdeckung von Schwarzbauten, sondern vereinfacht auch vielfach die Arbeit derjenigen, die Bauanträge bearbeiten und dann nicht für alles einen Außentermin machen müssen. Also ich für meinen Teil verstehe da die Aufregung nicht.
      viele Grüße
      Christian
    • Moin Jens,

      kann nur sagen: "Big Brother is watching you!" Es ist ja richtig, dass grössere Bauten von Experten beguachtet und genehmigt werden müssen. Man stelle sich vor, jeder kann bauen wie er lustig ist....
      Bei kleineren, wie zb. Holzunterständen finde so etwas völlig überzogen.

      Aber auf deine Frage was denen noch einfällt:
      Unsere liebe Bürgschaft Lübeck hat jetzt innerhalb von drei Jahren zum v i e r t e n !! Mal die Grundsteuer erhöht.
      Weiterhin wurde eine Regensteuer beschlossen, auch für Flächen deren Wasser in mein Gartentank fliessen.
      Was kommt als nächstes? Ich bin viel draussen, wird jetzt mein Lungenvolumen ermittelt um festzustellen wieviel Luft ich einatme....?!
    • hi ne eine Aufregung in dem Sinne sehe ich auch nicht, schon klar wenn man was
      massives baut ohne den Schein geht nicht, das weiß jeder.
      Mir viel da nur eine Geschichte von hier im Ort ein. Da kaufte einer ein
      Haus mit Grund und Boden in einer Ecke stand da ein kleines Holzhaus,
      ca 6x3 Meter unten 1 Raum eine Treppe zum Spitzboden alles Vollschräge.
      Wurde immer als Geräte und Lagerraum genutzt.
      2006 fing Winni an das Ding zu sanieren, kaputte Bretter ersetzt, die Fenster
      erneuert, die Fassade ab geschliffen und die alte Dachpappe runter und Schindeln aufgenagelt.
      Keine Genehmigung pflichtigen Maßnahmen.
      Er wollte sich eine Art Grillhütte draus machen, dann wurde er angezählt und
      es traten die Herren vom Bauamt auf.

      Fazit der Geschichte, Baustopp, ewiger Rechtskrieg über 1Jahr.
      Das Teil war nicht eingetragen, stand aber schon über 60 Jahre ,
      Beim Hauskauf wurden keine Sachen abtaxiert, man war sich einig und gut.
      Er sollte ernsthaft die Bude abreißen und irgendwas ist auch passiert
      bin aber nicht auf dem neusten Stand, werde mich mal schlau tun.
      So etwas find ich eben etwas bescheiden.

      Meines Wissens nach sind das, Behelfsheime für Flüchtlinge oder Ortsansässige
      Ausgebombte gewesen.(1945)
      Und heute macht die Bürokratie deswegen Stress.

      Wegen mein Holzlager werde ich mal schauen, es gibt ja auch Freibeträge
      die ohne Genehmigung aufgestellt werden dürfen.

      Und ich meinte einfach nur, es wird manchen geben der eine „kleine“ leiche
      im keller hat

      jens

      He freddy auf Trachybauten kommt pauschal 150 öhre , aber die Woche :gri
      Und natürlich mit zeichnung ;)
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    • über diese aktionen liest man anscheinend zur zeit überall....gleiches bei uns hier in der gegend...

      aber bevor jemand jetzt panik schiebt, einfach mal in die zuständige länberbauordnung (in bayern z.b. die baybo = bayerische bauordnung) schauen, da steht genau drin, für was man genehmigungen benötigt, und welche bauten genehmigungsfrei sind
      gerade bei google gefunden, vielleicht hilft es jemandem:
      bauordnungen.de/

      grüße
      _ralph_
      grüße aus oberfranken
      _ralph_
    • Hallo.

      Winterschutzbauten sind zumindest in Niedersachsen genehmigungsfrei, da sie zu den so genannten fliegenden Bauten zählen.

      Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen

      Übersicht

      1.

      Gebäude
      2.

      Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen
      3.

      Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und Fernmeldewesen
      4.

      Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen
      5.

      Behälter
      6.

      Einfriedungen, Stützmauern, Brücken und Durchlässe
      7.

      Aufschüttungen, Abgrabungen und Erkundungsbohrungen
      8.

      Bauliche Anlagen auf Camping- und Wochenendplätzen
      9.

      Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung
      10.

      Werbeanlagen, Warenautomaten und Hinweisschilder
      11.

      Fliegende Bauten und sonstige vorübergehend aufgestellte oder genutzte bauliche Anlagen
      12.

      Tragende und nichttragende Bauteile
      13.

      Fenster, Türen, Außenwände und Dächer
      14.

      Sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen


      11.

      Fliegende Bauten und sonstige vorübergehend aufgestellte oder genutzte bauliche Anlagen

      11.1

      Fliegende Bauten bis 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden,
      11.2

      Gerüste,
      11.3

      Baustelleneinrichtungen einschließlich der Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünfte,
      11.4

      vorübergehend genutzte, unbefestigte Lagerplätze für landwirtschaftliche, fortwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Erzeugnisse, wie Kartoffel-, Rübenblatt- und Strohmieten,
      11.5

      Zelte, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz oder der Unfallhilfe dienen und nur vorübergehend aufgestellt werden,
      11.6

      Zelte, die dem Wohnen dienen und nur gelegentlich für höchstens drei Tage auf demselben Grundstück aufgestellt werden, es sei denn, dass auf dem Grundstück und in dessen Nähe gleichzeitig mehr als zehn Personen zelten,
      11.7

      Zelte, die fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis 75 m²,
      11.8

      bauliche Anlagen, die zu Straßenfesten nur vorübergehend errichtet werden und die keine fliegenden Bauten sind,
      11.9

      bauliche Anlagen, die für höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände errichtet werden, ausgenommen fliegende Bauten,
      11.10

      bauliche Anlagen, die dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger dienen und nicht fest mit dem Boden verbunden sind, ausgenommen Gebäude,
      11.11

      Fliegende Bauten bis 5 m Höhe, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben,
      11.12

      Bühnen, die fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstiger Aufbauten, bis 5 m Höhe, mit einer Grundfläche bis 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis 1,50 m,
      11.13

      Imbiss- und Verkaufswagen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gewerblich genutzten Flächen, außer im Außenbereich.


      nds-voris.de/jportal/?quelle=j…ue&aiz=true#jlr-BauONDpG1

      Volker
    • Volker schrieb:

      Winterschutzbauten sind zumindest in Niedersachsen genehmigungsfrei, da sie zu den so genannten fliegenden Bauten zählen.

      :gri :gri :gri :gri
      Der begriff fliegender bau läßt mich brüllen ;smilie[203]

      So zu sagen wer ein wohnwagen hat zählt zu den fliegenden Holländern ;smilie[243] sry
      aber ich könnte mich wech hauen :gri

      jens
      Was du dir kannst morgen borgen, brauchst du dir heute nicht besorgen. Hier mein Garten < klick
    • ...bei uns ist es gottseidank so, dass sich kaum einer für die Statuten interessiert. Und bloß nicht nachfragen was man darf - dann bekommt man nur blöde Antworten. Hier baut jeder irgendwelche Pavillons, Holzunterstände, Garagenerweiterungen - ganz wie ihm lieb ist.

      Salzstreuen ist übrigens in unserer Gemeinde verboten. Auf unserer ganzen Straße hält sich ein Einziger daran. Die anderen streuen über Jahrzehnte - ich wusste übrigens gar nicht, dass das bei uns verboten ist.

      -tief im Westen -volker-
    • Volker S schrieb:

      ...bei uns ist es gottseidank so, dass sich kaum einer für die Statuten interessiert. Und bloß nicht nachfragen was man darf - dann bekommt man nur blöde Antworten. Hier baut jeder irgendwelche Pavillons, Holzunterstände, Garagenerweiterungen - ganz wie ihm lieb ist.

      ;)) das meinte ich mit leiche im keller
      Was du dir kannst morgen borgen, brauchst du dir heute nicht besorgen. Hier mein Garten < klick