Untergrund Gartenhaus

    • Ist eine reiche Person.. ;:: ;::

      Bei uns sind bis 6 m² erlaubt, wie das in Deutschland mit einem fixen Fundament aussieht weis Ich nicht. Ich hatte bei 11,9 m² eine Bauverhandlung

      Die Lage ist verworren, die Handhabung von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wenn Sie also Ihr Gartenhaus auf ein richtig schönes Fundament bzw. eine Betonbodenplatte setzen wollen, dann sollten Sie sich vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen. Bis zu bestimmten Raumvolumen sind diese Häuser genehmigungsfrei

      So steht das im Netz :whistling: :whistling:
      LG Stefan
    • Brunotrixi schrieb:

      Bei uns sind bis 6 m² erlaubt, wie das in Deutschland mit einem fixen Fundament aussieht weis Ich nicht. Ich hatte bei 11,9 m² eine Bauverhandlung

      Die Lage ist verworren, die Handhabung von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wenn Sie also Ihr Gartenhaus auf ein richtig schönes Fundament bzw. eine Betonbodenplatte setzen wollen, dann sollten Sie sich vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen. Bis zu bestimmten Raumvolumen sind diese Häuser genehmigungsfrei

      Ja, Stefan, ist schon klar, aber das ist lediglich die baurechtliche Seite; d.h., bis zu einer bestimmten Größe brauchst man keinen Bauantrag einreichen. Die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters ist eine andere Sache; wenn der nicht will, dass dort ein Gartenhaus zu stehen kommt oder ein Baum, der höher als 2 m wird, dann darfst Du das als Mieter eben nicht, egal ob von der baurechtlichen Seite ein kleines Gartenhaus genehmigungsfrei wäre.
      "Jeder Mensch braucht ein Stück Garten, wie klein es auch immer sein mag, sodass er in Kontakt mit der Erde und deshalb mit etwas Tieferem in ihm selbst bleibt". C. G. Jung
      "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." Mahatma Gandhi
    • FeddeLimedde schrieb:

      Die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters ist eine andere Sache; wenn der nicht will, dass dort ein Gartenhaus zu stehen kommt oder ein Baum, der höher als 2 m wird, dann darfst Du das als Mieter eben nicht, egal ob von der baurechtlichen Seite ein kleines Gartenhaus genehmigungsfrei wäre.


      Moin

      Das gilt übrigens auch für eine Hecke oder Zaun, der Eigentümer/Vermieter kann da bei Auszug ebenfalls verlangen das dies entfernt wird. Nur mal so an den anderen Thread erinnernd, also ich würd mir die Arbeit nicht antuen wenn ich jetzt schon wüsste das ich 12 Monate später wieder ausziehe. Aber zurück zum Gartenhaus, vom laufenden Auf-und Abbau wird das Teil auch nicht besser, somit würde ich das erstmal zwischenlagern und erst an der endgültigen Stelle aufbauen.
      MfG Jürgen Click for Düren, Deutschland Forecast
    • J.D. aus NRW schrieb:

      Das gilt übrigens auch für eine Hecke oder Zaun, der Eigentümer/Vermieter kann da bei Auszug ebenfalls verlangen das dies entfernt wird

      Nimm jetzt Tobi nicht die ganze Motivation; auch schreibt er von 1 - 5 Jahre Wohndauer, wenn ich recht gelesen habe. Aber es ist richtig, was Du schreibst. Es heißt dann so schön: "Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen". Von daher ist ein mitgemieteter Garten eine heikle Sache, will sagen, alles was gepflanzt wird -und ich spreche jetzt nicht von irgendwelchen Blümchen- ist mit Stumpf und Stil zu entfernen.
      "Jeder Mensch braucht ein Stück Garten, wie klein es auch immer sein mag, sodass er in Kontakt mit der Erde und deshalb mit etwas Tieferem in ihm selbst bleibt". C. G. Jung
      "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." Mahatma Gandhi
    • FeddeLimedde schrieb:

      Es heißt dann so schön: "Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen".


      Moin Marion

      Gut den "Acker" muss er ja nicht wiederherstellen ;)) . Die 4m² verdichten ist kein Thema womit die Ecke sicherlich 10-20cm tiefer liegt, darauf dann Splitt gerüttelt und 5cm Platten. Beim Auszug dann Hütte weg und Platten raus und was Mutterboden drüber. Oder dem Nachmieter/Vermieter die Hütte als "Sonderangebot" für 250€ überlassen ;)) . Somit wäre das Thema gegessen, aber wie gesagt ich würd mir eher erstmal im klaren werden wie lang man dort wohnen will. Als nächstes dann mal mit dem Vermieter die Tätigkeiten schriftl. fixieren. So ist man dann vor bösen Überraschungen sicher :whistling: .

      Desweiteren würd ich die Wohndauer in dem Objekt im Auge behalten. Wenns nur 12-24 Monate sind buckelt man da nur für den Nachmieter, die Energie sollte man besser im Endprojekt einsetzen. Wieviel Arbeit es ist einen Garten anzulegen wissen wir alle und das das nicht über einen Winter geht wissen wir auch. Wäre schon blöd wenn der Garten dann schön ist und Tobi die Früchte seines Aufwands sehen kann der Nutznießer der Vermieter/Nachmieter ist. Einfach die Vorhaben mit dem Eigentümer absprechen u.U. gibt es sogar Zuschuss bei den Projekten, im Endeffekt hat der bei einem gepflegten Garten eine bessere Vermietbarkeit des Objekts. Außer Material fällt ja so nichts für ihn an, die Manpower liefert ja Tobi im Gegenzug ;)) .
      MfG Jürgen Click for Düren, Deutschland Forecast
    • Boh, was seit ihr demotivieren ,,S Auch wenn man nur 2 Jahre irgendwo wohnt will man es doch "hübsch" haben.
      Ich würde das mit dem Gartenhaus mit dem vermieter klären und das ding auf ein Sockelfundament stellen (ich mich schlau gemacht weil wir nächstes Jahr auch einen neues Häusle aufstellen müssen).
      ansonsten denke hat Tobi das doch schon ganz gut gesat, Günstige Hecke und die meisten Exoten hat er doch im Topf 8ox ! Und wie schon geschrieben wurde wenn der vermieter nis gegen das Gartenhaus hat könnte man es ja dem Nachmieter anbieten ::öö ausserdem kann man so nach 2- 5 jahren wieder eineiges ausbuddeln, ist nicht so schlimm (eigene Erfahrung)
      habe eine drei Jahre alte buchsbaumhecke im Ebay an Selbstabholer verteigert (Frustausbau bei Umzug) die ging gut wech. Erde wieder ein bischen grade gezogen Rasensamen drauf und der ursprünliche Zustand war wieder hergestellt ;;f
      also Tobi lasst euch nicht entmütigen, meine mit mir umgezogenen Pflanzen danken es mir und gehen richtig ab :gri
      Gruß Jutta
      Eine Mutter ist der einzige Mensch auf der Welt, der dich schon liebt, bevor er dich kennt.
    • ninjamaus schrieb:

      Auch wenn man nur 2 Jahre irgendwo wohnt will man es doch "hübsch" haben.


      Moin Jutta

      Das hab ich nicht geschrieben und wollte so nicht verstanden werden ;smilie[82] !

      Ich hab geschrieben Absprache mit dem Vermieter und vlt. lässt sich so etwas von den Sach-Kosten bei dem aus die Rippen leiern. Tobi spart Geld bei den Pflanzen Saatgut usw. und der Vermieter den Arbeitslohn ;)) . Vlt. ist der Vermieter sogar übers Gartenhaus glücklich und beteiligt sich auch daran, dann kann man auch das Gartenhaus richtig aufbauen und nicht als "Zeltlösung" in den Garten stellen. Das dann schriftl. festgehalten und keiner hat Ärger beim Auszug.
      MfG Jürgen Click for Düren, Deutschland Forecast
    • Moin Tobi!

      4 Kanalrohre minimum 60 cm lang mit Fertigbeton füllen U oder L Anker einbetonieren in das Rohr. 60 cm tiefe Löcher ausheben, die Rohre mit 3Satz ausrichten und darauf das Gartenhaus bzw, den Geräteschuppen montieren und fertig.Ohne gross zu betonieren usw. Abbau wenn nötig, nur die Rohre wieder aus der Erde.
      Mein Pavillon wurde genauso verbaut.

      Gruss Soe®en!
      Click for Oldenburg, Deutschland Forecast

      Click for Deerfield Beach, Florida Forecast
    • ;;g

      Nochmal zu der Frage des Vermieters. Klar ich kann ihn fragen ... Meine Frau sgate auch, dass ich besser nachfragen soll. Aber ich hab das Dingen doch nun gekauft ! Uff...manchmal ist man halt bei Schnäppchen nicht zu bremsen.

      Was will der Vermieter denn machen, wenn ich die Hütte einfach hinstelle ? Ich lackiere es dann sogar dann noch passend zum Haus, oder zum Carport.
      Er muss mich dann schon verklagen, dass ich die Hütte abbaue. Das wird er sicher nicht machen, kostet Zeit, kostet Geld.

      Ich meine, der Vermieter vermietet hier zig Reihenhäuser ohne Hecken, vorne wird nur gemulcht. Das war es...

      Er muss doch damir rechnen, dass sich die Mieter es "schön" machen.
      Es ist übrigens der gelcihe Vermieter, wo wir jetzt wohnen ;)
      Als wir hier damals eingezogen waren, habe ich alle Bodendecker aus dem Vorgarten entsorgt und Musas gepflanzt.
      Keiner hat was gesagt.....

      Aber dennoch sehe ich nun mittlerweile dem großen Aufwand entgegen, die so eine Hütte mit sich bringt. Ein Aufwand, der eingetlich nur beim Eigenheim lohnt. Puhhhh.....

      Ich könnte ja eine "Hütten-Aufstell-Party" veranstalten :whistling:


      Wieder zum Aufbau.... Ich kann immer noch verstehen, warum ich nicht "nur" Platten hinlegen kann. Wenn sie etwas nachgeben, oder vom Frost hockommen, egal, dann hebe ich die 1,8m² Hütte mit zwei mann hoch und plattiere neu. Vielleicht sollte man die Hütte dann an den Platten festbohre, so bekommt sie mehr Gewicht und kann nicht so einfach wegfliegen....
      Gruß Tobi - NRW -
    • Moin Tobi

      Mista.B schrieb:

      Klar ich kann ihn fragen


      Nee das solltest Du ;)) .

      Mista.B schrieb:

      Was will der Vermieter denn machen, wenn ich die Hütte einfach hinstelle ?


      Auf deine Kosten entsorgen ;smilie[82] , deshalb Absprache ;)) .

      Mista.B schrieb:

      Es ist übrigens der gelcihe Vermieter, wo wir jetzt wohnen ;)


      Dann kennt er doch deine Fähigkeiten ;;f .

      Mista.B schrieb:

      großen Aufwand


      Na komm soviel Arbeit ist das auch nicht und solch eine Aktion macht "warm" im Winter draußen :whistling: . Allerdings nicht die Sicherheitsschuhe bei der Arbeit vergessen ;)) . Verdichten, Splitt drauf und dann die Platten, fertisch. Das sind doch nur 4m², besser ein Tag mit richtigen Werkzeug gearbeitet als alle paar Monate fuschen.
      MfG Jürgen Click for Düren, Deutschland Forecast
    • Mista.B schrieb:

      "veredelt"...


      Gut gemacht Tobi ;;f !

      Bei der Hecke würd ich das auch so angehen, einfach vorschlagen und eventuell Christophs Bilder zeigen wie schön ein Garten sein kann ;)) . Ich glaub das kommt besser als ein gemulchter Acker im Vorgarten und hebt den Mietwert des Hauses ;)) .

      So macht dann das Ganze auch Sinn egal ob Du dort 12 Monate oder 120 Monate wohnst ;:: .

      Einfach vorschlagen und eventuell beteiligt sich der Eigentümer der Scholle an den Kosten der Aktion.
      MfG Jürgen Click for Düren, Deutschland Forecast
    • Bei uns ist es bei 6 m² nur genehmigungspflichtig, und einige wurden auch nach 15 Jahren weggerissen von der Gemeinde, da gab es einen ziemlichen Wildwuchs. Ich habe mir meine genehmigen lassen, und damit ist der Fall erledigt. Auch wenn Ich einen neuen Nachbar bekomme (wenn mal einer das Haus endlich kauft) kann er nichts sagen, das ist amtlich.
      LG Stefan
    • Hi Tobi

      Wie auch immer ,Du hast den richtigen Weg gewählt und das ist gut so . ;;f

      Wie gesagt ,ich würde sie einfach auf die Platten setzen ,wenn Dein GH befüllt ist ,wird es wohl schwer genug sein ,zusammen mit dem Eigengewicht,aber wie gesagt ,ich habe es auch so gemacht und es funzt ;))
      Liebe Grüsse aus dem Aachener Raum, René ::w

      ..........don't look back :thumbup: at.wetter.tv: BaesweilerWetter Baesweiler - VorschauWetter Baesweiler - TrendWetter Baesweiler